Öffnungszeiten arena Restaurant

Mittwoch:ab 16.00 Uhr
Donnerstag:ab 16.00 Uhr
Freitag:ab 12.00 Uhr
Samstag:ab 12.00 Uhr
Sonntag:ab 12.00 Uhr

Warme Küche bis 21:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Skateveranstaltungen der arena geisingen gmbh

§ 1 Anwendungsbereich  Geltung

  1. Für Skateveranstaltungen der arena geisingen GmbH gelten die Bestimmungen des Deutschen Rollsport- und Inline Verband e.V. (DRIVe). Veranstalter des arena geisingen International ist die arena geisingen GmbH, Am Espen 16, 78187 Geisingen.
  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustandekommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
  3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die arena geisingen gmbh zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen  Sicherheitsmaßnahmen

  1. Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme an Skaterennen ist nur auf Inlinekates gestattet.
  2. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/ oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung  Teilnehmerbeitrag  Zahlungsbedingungen  Rückerstattung

  1. Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert bei der arena geisingen GmbH anzufordernden Formular oder (für gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen) per Online-Anmeldung über das entsprechende ?Web-Formular? im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per ?electronic mail? werden nicht angenommen.
  2. Zahlungen können per einmaliger Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Kreditkarte der Kartenfirmen American Express, VISA, Eurocard/Mastercard oder Lastschrift erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen kann die Zahlung auch in bar geleistet werden.
  3. Der Veranstalter versendet keine Anmeldebestätigungen. Die Abbuchung des Teilnehmerbetrages vom Konto des Teilnehmers gilt als Anmeldebestätigung. Der Name des Teilnehmers wird anschließend auf der auf der homepage des Veranstalters veröffentlichten Teilnehmerliste gelistet. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DRIV bzw. FIRS unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
  4. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
  5. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.
  6. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung inBetracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz;dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
  7. Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 Haftungsausschluss

  1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  3. Der Veranstalter weist auf die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausdauersportveranstaltungen hin. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internestseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
  2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
  3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmersauf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
  4. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden,  zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
  5. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  6. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 6 Zeitmessung durch MyLaps

Bei allen arena geisingen Veranstaltungen er erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels MyLaps Chip (Vertrieb u.a. über arena geisingen GmbH, Am Espen 16, Tel.: 07704 923 398 0)
Die Teilnahme an diesen Läufen ohne auf den Teilnehmer registrierten MylapsChip ist grundsätzlich unzulässig.


§ 7 Widerrufsvorbehalt der Anmeldebestätigung mangels MylapsChip

Jeder Teilnehmer an einer der in § 6 angesprochenen Veranstaltungen Muss, falls er einen eigenen MylapsChip benutzen will, diesen spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag beim Veranstalter angemeldet und registriert haben. Für den Fall der Versäumung dieser Frist bleibt dem Veranstalter der Widerruf der Anmeldebestätigung vorbehalten; der Veranstalter wird bei Bestätigung der Anmeldung vor Registrierung eines MylapsChips den Teilnehmer in der Anmeldebestätigung auf das Fristende und auf diese Widerrufsmöglichkeit besonders hinweisen. Der Widerruf muss dem Teilnehmer gegenüber innerhalb einer Woche nach Fristablauf mitgeteilt werden. Für die Veranstaltung ist für die Wahrung der Frist der Tag der Veranstaltung maßgeblich. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Skateveranstaltungen der arena geisingen gmbh mit der Maßgabe, dass der Widerruf der Anmeldebestätigung auch noch am Veranstaltungsta erklärt werden kann. In allen Widerrufsfällen nach den vorstehenden Bestimmungen wird der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen, für den vom Teilnehmer schon bezahlten Teilnehmerbeitrag gilt § 3 Abs. 5 entsprechend.

§ 8 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Abs. 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

Stand Juni 2010

AGB Gästehäuser

Verantwortlich

Sabine Uhrig

arena geisingen GmbH
Am Espen 16
78187 Geisingen
Tel.:   +49 7704 9233980
Fax :   +49 7704 922965   

www.arena-geisingen.de

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz der Gesellschaft: Geisingen
Handelsregister: 729049 Amtsgericht Stuttgart
Geschäftsführung: Sabine Uhrig

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Gästehäuser (Hotelaufnahmevertrag).

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der arena geisingen GmbH in Textform.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1. Der arena geisingen GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind die arena geisingen GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der arena geisingen GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2.3. Alle Ansprüche gegen die arena geisingen GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der arena geisingen GmbH beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1. Die arena geisingen GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu der geltenden Preise der arena geisingen GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der arena geisingen GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3. Die arena geisingen GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der arena geisingen GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der arena geisingen GmbH erhöht.

3.4. Rechnungen der arena geisingen GmbH sind innerhalb von 7 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die arena geisingen GmbH berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.

3.5. Die arena geisingen GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die arena geisingen GmbH berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der arena geisingen GmbH aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (Abbestellung, Stornierung, NoShow)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der arena geisingen GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der arena geisingen GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Sofern zwischen der arena geisingen GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-ansprüche der arena geisingen GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der arena geisingen GmbH in Textform ausübt.

4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die arena geisingen GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die arena geisingen GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.

4.4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit der arena geisingen GmbH geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen.

Es gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Stornierungsfristen:

bis 42 Tage vor Anreise: Kostenfrei

41 – 28 Tage vor Anreise: 20%

27 – 21 Tage vor Anreise: 40%

20 – 11 Tage vor Anreise: 60%

10 und weniger Tage vor Anreise: 80%

4.5. Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen.

5. RÜCKTRITT der arena geisingen GmbH

5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die arena geisingen GmbH ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

5.2. Bei berechtigtem Rücktritt der arena geisingen GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG,SCHLÜSSELÜBERGABE -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Folgetag.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Gästehäuser spätestens um 11:00Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die arena geisingen GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach100%.

6.4.Schlüssel: Sie können den Schlüssel für Ihr Zimmer direkt bei uns in der arena geisingen abholen:

arena geisingen GmbH

Am Espen 16

78187 Geisingen

Tel.:   +49 7704 9233980

Falls Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anreisen, kontaktieren Sie uns bitte, dann hinterlegen wir Ihnen den Schlüssel.

6.5.Schlüsselrückgabe:

Den Schlüssel bitte unbedingt wieder bei uns in der arena geisingen GmbH abgeben im Büro. Falls Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten abreisen, werfen Sie den Schlüssel bitte in unserem Briefkasten vorne am Tor der arena geisingen GmbH.

Falls der Schlüssel nicht sachgemäß zurückgebracht wird, behalten wir uns vor eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200€ in Form einer Rechnung zu stellen.

7. HAFTUNG DER arena geisingen GmbH

7.1. Die arena geisingen GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die arena geisingen GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der arena geisingen GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der arena geisingen GmbH beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der arena geisingen GmbH auftreten, wird die arena geisingen GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände auf dem Zimmer. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten.

7.3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf den Grundstücken der Gästehäuser abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die arena geisingen GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/Salvatorische Klausel

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der arena geisingen GmbH

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.